Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 23.03.2022 (Az. 13 U 102/21) zur Nichtanrechnung von Ersatzgeschäften auf Vorfälligkeitsentschädigungen und zur Anwendung der Aktiv-Passiv-Methode bei negativen Wiederanlagezinsen
Ein von SNB vertretenes Kreditinstitut konnte sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erfolgreich gegen eine bereicherungsrechtliche Inanspruchnahme wegen vermeintlich zu Unrecht erhaltener Vorfälligkeitsentschädigungen wehren.
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